Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Studio Stefan Wernz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Studio Stefan Wernz durch den Kunden.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Studiobetreiber diese schriftlich anerkennen.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Studios.
II. Miete
1. Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach Tagessätzen.
2. Ein Tagessatz bezieht sich auf 8 Stunden inklusive Auf- und Abbau zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr.
3. Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime – Zuschlag von 15 % des Tagessatzes erhoben.
4. Die Raummiete bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Raumes.
5. Die Benutzung von Equipment wie Hintergründe, Licht, Stative… kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
6. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie: Bildbearbeitung, Fotoassistens, Set-Bau, Casting, Location, Styling, Requisite, Catering, Hotel, … können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
7. Von Dritten erbrachte Leistungen und Materialien werden mit 15% Handlingzuschlag abgerechnet.
III. Mietzins
1. Es gilt der vereinbarte Mietzins. Ist kein Mietzins vereinbart worden, bestimmt er sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Studio Stefan Wernz.
2. Der Mietzins versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
IV. Optionen
1. Erteilte Optionen müssen schriftlich (Brief, e-Mail, Fax) bestätigt werden.
2. Sollte eine zweite Option für den gleichen Zeitraum eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit innerhalb
24 Stunden das Studio fest zu buchen, ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang.
3. Festbuchungen können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist
hierfür maßgebend: Bei Annullierung bis zu 5 Tage vor Arbeitsbeginn werden 50 % der Gesamtmiete berechnet, bei einer späteren Annullierung werden 100 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt.
V. Zustand der Räume
1. Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet.
2. Je nach Intensität der Raumnutzung behalten wir uns vor die Reinigung der Räume an den Mieter weiter zu berechnen.
VI. Haftung
1. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum,
dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z. B. Mietausfall)
VII. Haftungsausschluss
1. Studio Stefan Wernz haftet weder für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachtem Equipment, noch für Personenschäden
während des Aufenthaltes in den Räumen von Studio Stefan Wernz.
2. Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt.
3. Studio Stefan Wernz haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Der Mietzins ist am Morgen der Anmietung in Bar zu entrichten.
2. Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen, wie in Punkt II.5-6 aufgeführt,
werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und können in Bar, per Scheck,
oder bis spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang per Überweisung bezahlt werden.
IX. Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich
und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Standort des Inhabers.